Andreas Pfister, Deutschlehrer, Kanti Zug, 16.5.2020
Auf dem falschen Fuss erwischt
"Die Nachricht, dass der Fernunterricht verlängert wird, hat mich ziemlich auf dem falschen Fuss erwischt. Ich hatte gedacht: Fernunterricht bis am achten, das schaffen wir, dann geht's wieder los. Nun plötzlich das. Ich versuche, nicht gefrustet zu sein. Über wenn will man sich auch aufregen? Über das Virus? Ein Lichtblick: Meine FünftklässlerInnen haben mir gestern gesagt, sie finden meinen Fernunterricht ganz ok. Immerhin."
Der Kanton Zug erhöht den Beitrag an die Computer, welche im Rahmen von Bring Your Own Device BYOD im Unterricht eingesetzt werden. Bei einem Hundert-Prozent-Pensum bezahlt er den Lehrpersonen statt 500 Franken neu 750 Franken alle drei Jahre. Hinzu kommen Zuschläge bei kleinen Pensen, um auch dort eine verbesserte Beteiligung des Kantons sicherzustellen. Hinzu kommt das Software-Paket: Den Lehrpersonen wird u.a. Microsoft Office und Adobe CC zur Verfügung gestellt. Die neue Regelung gilt ab dem Schuljahr 2020/21. Der VMZug ist erfreut über diesen Entscheid, obwohl auch diese Erhöhung die effektiven Kosten nicht deckt. Der Verein hat sich in der Vergangenheit wiederholt und vehement für eine Erhöhung der Kantonsbeiträge an die Geräte der Lehrpersonen eingesetzt.
Der VMZug hat bei einer Mitgliederumfrage erhoben, welche Beträge die Lehrpersonen bis Dezember 2019 ausgegeben haben, um sich für BYOD-auszurüsten.
Die Umfrage zeigte, dass knapp 60 Lehrpersonen, die bereits BYOD unterrichten, eine Summe von 120'000.- CHF für Computerinfrastruktur und Programme ausgegeben haben, pro Person also rund 2030.-
Zu den Umfrageresultaten
Ein leidiges Thema ist die Schul-IT und BYOD. Nicht, dass wir uns gegen BYOD wehren würden (wie in Politikerkreisen offenbar erzählt wird). Im Gegenteil. Aber wir möchten, dass der grosse zusätzliche Aufwand, den die Umstellung mit sich bringt, nicht alleine auf die Lehrpersonen abgewältzt wird. Es gab schon eine ganze Reihe von Vorstössen. Derzeit ist ein Antrag hängig: alle kantonalen Angestellten erhalten neu ein persönliches Gerät vom Kanton, ebenso alle gemeindlichen Lehrpersonen.