Der Kanton Zug macht bei den kantonalen Schulen vor, wie man es nicht machen sollte. Landauf, landab wird von "Digitalisierung" gesprochen. Der Kanton Zug sieht sich gezwungen, den Umgang mit Computern im Unterricht zu forcieren und setzt dabei auf "bring your own device", kurz BYOD. Leider sind die Gelingensbedingungen von BYOD nicht bis zu den Verantwortungsträgern durchgedrungen. So herrscht immer noch die Meinung vor, dass man die Digitalisierung wesentlich voranbringt, wenn Schülerinnen und Schülern lediglich ein Gerät (auf eigene Kosten) vorgeschrieben wird. Ein sinnvoller Einsatz von Technik im Unterricht ist anspruchsvoll. Die Lehrperson braucht entsprechendes Fachwissen, damit sie die Lernenden anleiten und als Vorbild wirken kann. Dies erfordert vorrangig eine zweckmässige Infrastruktur und bedarfsgerechte Weiterbildungen der Lehrpersonen, sowie Lehrmittel mit digitalen Lernwegen.

Die Lehrpersonen der kantonalen Schulen müssen sich neuerdings selber ein Gerät anschaffen und werden dafür mit Fr. 167.- pro Jahr entschädigt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass dies für die Anschaffung, Wartung und Reparaturen ausreicht. Bei Teilpensen wird der Betrag nur anteilsmässig ausgerichtet, als ob Teilzeitangestellte keinen ganzen Computer brauchen würden. Die Kosten für die Digitalisierung an den kantonalen Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrpersonen selber bezahlen. Der LVZ wehrt sich gegen solche Auswüchse von Rappenspalterei und erwartet eine professionell konzipierte und finanzierte Digitalisierungsoffensive. Dafür setzen wir uns auf allen Ebenen ein. Die Frage sei erlaubt: Warum muss sich der LVZ darum bemühen? Wäre nicht genau das Aufgabe der Politik?

 

Quelle: lvz.ch